Gesundheitskassen: Welche Kosten werden beim Zahnarzt erstattet?

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Beim Zahnarzt: Kostenerstattung von der Gesundheitskasse für Zahnbehandlungen

Was kostet mich ein Wahlarzt oder eine Wahlärztin? Was bekomme ich nach einem Zahnarztbesuch an Kosten erstattet? Was muss ich selbst zahlen und was zahlt die Gesundheitskasse? Wir alle kennen das Gefühl, wenn bei staatlichen Organisationen wieder einmal viel umgestellt worden ist: Man kennt sich nicht aus. Wir geben euch einen ersten Überblick, der viele auch positiv überraschen wird: für eine große Zahl an Zahnbehandlungen beim Wahlarzt bekommt man einen ansehnlichen Teil der Kosten rückerstattet. Schauen wir uns also die Kostenerstattung beim Zahnarztbesuch näher an.

Index

Wann ist ein Zahnarzt ein Wahlarzt?

Das mit den Zähnen ist oft eine Vertrauensfrage, und oft wendet man sich an Zahnärzte, die von Freunden oder Familie empfohlen worden sind, oder solche, die einfach Premium-Leistung bieten können. Wenn man nicht Zahnärzte oder zahnärztlichen Einrichtungen mit Kassenvertrag aufsucht, dann ist man bei einem Wahlarzt – genau genommen einem Wahlzahnarzt oder einer Wahlzahnärztin. In diesem Fall gilt man für die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) als Privatpatientin oder Privatpatient und muss das Honorar selbst bezahlen.

Wichtig für uns alle: Die Wiener Gebietskrankgenkasse ist seit Jänner 2020 gänzlich in der ÖGK aufgegangen und existiert daher nicht mehr. Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die keinen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) haben, gelten also andere Honorare als bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten. Diese sind manchmal auch etwas höher, was sich aber meist durch die Qualität der Leistung oder andere Vorteile gut erklären lässt. Doch als Versicherte steht uns auch bei Wahlärzten eine Kostenerstattung zu.



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Erstattung von Zahnarzt-Kosten bei Wahlärzten

Es ist gar keine so schlechte Idee zum Zahnarzt seines Vertrauens zu gehen, selbst wenn man dann Privatpatient sein sollte. Denn wenn man bei der ÖGK versichert ist, hat man oft Anspruch auf einen Kostenersatz. Das Gesetz sieht vor, daß man 80% von dem Betrag erstattet bekommt, den die Gesundheitskasse einem Kassenarzt bezahlt hätte. Also immerhin vier Fünftel von der Summe, die der normale Zahnarzt von der ÖGK als Honorar für seine Leistungen erhält. Und das Gute daran ist: bei den meisten Zahnbehandlungen kann man den Antrag für die Kostenerstattung ganz bequem im Nachhinein machen – mit einer elektronischen Signatur sogar direkt online.

Welche Kosten für Zahnbehandlungen werden erstattet?
Im Grunde gilt: Wenn eine Behandlung bei einem Vertragsarzt, also einem Vertragspartner der Gesundheitskasse, inkludiert ist, dann kann für diese auch eine Kostenerstattung beantragt werden. Was man dabei aber beachten sollte ist, daß man manche Leistungen nur dann erstattet bekommen kann, wenn man im Vorhinein einen Antrag gestellt hat.

Zahnbehandlungen gliedern sich in zwei Kategorien von Behandlungen, für welche auch bei einem Wahlzahnarzt die Kosten zurückerstattet werden können. 


  1. Die konservierende Zahnbehandlung: Beinhaltet Reparaturen an den vorhandenen Zähnen (z.B. Füllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnsteinentfernung usw.) – hier geht es darum die Zähne zu erhalten, sodass sie weiterhin gut funktionieren. 
  2. Die chirurgische Zahnbehandlung: Dazu gehört u.a. die Wurzelspitzenresektion (operativer Eingriff zur Beseitigung von entzündlichem Gewebe an der Wurzelspitze) und die operative Entfernung von Zähnen – also das Zähne ziehen.
Einige der größeren Eingriffe werden nicht automatisch von dieser Regelung abgedeckt: Kieferregulierungen, unentbehrlicher Zahnersatz (Prothesen), bestimmte mund-, kiefer- und gesichtschirurgische Leistungen (z.B. Verschiebelappenoperation, Verblockung bei Parodontalbehandlung, Kiefergelenksbehandlung etc.) müssen von der Kasse genehmigt werden. Also, noch bevor man die entsprechende Behandlung bei dem Wahlzahnarzt seines Vertrauens durchführen lässt, muss man eine Genehmigung bei der Gesundheitskasse einholen.

Da
ß wir hier leider keine bindende Liste der möglichen Leistungen geben können, versteht sich von selbst, aber in unserer umfangreichen Zahnarzt-Datenbank finden Sie auch die Kosten für Zahnbehandlungen. Außerdem finden Sie hier noch einen Link zur entsprechenden Seite der ÖGK. Interessant ist, daß der Gesundheitskasse einigermaßen funktionierende Zähne reichen, denn sie zahlt nicht für „schöne Zähne“: Das Aufhellen von Zähnen (Bleaching) ist z.B. nicht abgedeckt. Da kann man dann also gleich zum Zahnarzt seiner Wahl gehen.

Bei uns finden Sie für jedes Budget den passenden Zahnarzt, da unser praktischer Preis-Check Ihnen hilft die Kosten für den Zahnarzt-Besuch gut zu planen.


Kostenerstattung beim Zahnarzt: Beispiele
Zur Veranschaulichung haben wir ein paar Beispiele für sie zusammengesucht:

  • Beispiel1: Bei einer Behandlung mit Kieferröntgen, Beratung und einer Kompositfüllung bei Ihrem Wahlarzt, für die ein Vertragsarzt ca. EUR 120 von der ÖGK erhalten würde, können Sie immerhin eine Kostenerstattung von ca. EUR 96 geltend machen. Das heißt also, daß sie keinesfalls die gesamten Kosten für den Zahnarzt Ihrer Wahl selbst tragen müssen, es dauert nur ein bisschen länger, bis Sie dann doch ein ansehnliches Sümmchen zurückerhalten.
  • Beispiel 2: Zahnkronen können z.B. etwas teurer werden, da man dort im Fall einer Verblend-Metall-Keramikkrone ca. EUR 455 von der Gesundheitskasse zurückbekommen kann, aber einem die bessere Leistung von Wahlärzten hier auch schon einmal etwas mehr wert sein muss. Als Vergleich: die Österreichische Zahnärztekammer listet diese Krone mit EUR 725 als Richtpreis.
Anmerkung: Weitere Richtpreise für Zahnarztkosten finden Sie in den autonomen Honorarrichtlinien.


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Mundhygiene ist nur für Jugendliche gratis
Egal ob beim Vertragsarzt oder beim Wahlarzt, die Mundhygiene gehört leider zu den Dingen, für man zahlen muss. Das heißt im Sprachgebrauch der Gesundheitskasse „Privatleistung“, für die man im Gegensatz zu einer „Vertragsleistung“ sogar beim Vertragsarzt zahlen muss. Auch bei einem Besuch beim Wahlarzt kann man für diese eigentlich vernünftige Prophylaxe keine Kostenerstattung beantragen. Eine gute Nachricht für Eltern: Für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren ist die Mundhygiene einmal im Jahr kostenlos. Diejenigen mit festsitzender Zahnspange können diese Leistung sogar zweimal im Jahr nutzen.

Wo bekomme ich einen Überblick über die Kosten? Welcher Zahnarzt passt zu meinem Budget?
Wenn es um Vergleichbarkeit von Zahnarzt-Kosten geht, sind Sie schon auf der perfekten Seite gelandet. Wir führen eine umfangreiche Liste von Zahnärzten, die alle Gebiete abdecken und wo Sie dank unseres einfachen Preis-Checks schnell den richtigen Zahnarzt für Ihre Bedürfnisse finden. Schauen Sie sich in der Zahnarztliste um und nutzen Sie die Vorteile, wie die tolle Kostenübersicht oder das bequeme Online-Buchen von Zahnarzt-Terminen. Wir setzen auf Vertrauen durch Preistransparenz.

Wie man merkt ist das ein großes Thema, deswegen werden wir uns auch in Zukunft den wichtigen Fragen weiter widmen:


  • Welche Kosten werden von der Gesundheitskasse für den Zahnarztbesuch übernommen?
  • Was ist der Unterschied zwischen einem Wahlarzt und einem Vertragsarzt?
  • Mit welchen Kosten für eine Zahnbehandlung muss ich rechnen?
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Alles Gute & bis bald, Ace!






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