Wahlzahnarzt und Kassenarzt im Vergleich

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Wahlzahnarzt und Kassenarzt im Vergleich

Lange Wartezeiten auf den nächsten Termin, keine Zeit für Ihre Fragen – wer sich beim Zahnarzt schon einmal über so etwas geärgert hat, denkt bestimmt darüber nach, einfach zu einem Wahlzahnarzt zu gehen. Aber welche Kosten kommen dabei auf Sie zu? Wie viel bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse zurück? Das erklären wir in unserem heutigen Blogbeitrag.

Index

 

Was ist ein Wahlzahnarzt?

Grundsätzlich ist ein Wahlarzt ein Arzt, der keinen Vertrag mit der Kasse hat, bei der Sie versichert sind. Viele Wahlzahnärzte haben allerdings Verträge mit ausgewählten Kassen wie der SVA oder der BVA, weil ihnen dies ermöglicht, ein breiteres Spektrum an Behandlungen anzubieten als etwa bei Verträgen mit der Gebietskrankenkasse.


Wahlzahnarzt mit maximaler Konzentration bei der Behandlung

Zahnarzt hochkonzentriert bei der Arbeit
 

Welche Behandlungen bieten Wahlzahnärzte an?

Ist Ihr Zahnarzt ein Wahlarzt, bietet er in der Regel mehr Leistungen an als ein Kassenarzt. Das liegt daran, dass Kassenärzten einen genauen Katalog von Leistungen von der Krankenkasse vorgegeben bekommen. Neue, innovative Behandlungsmethoden bieten oft nur Wahlärzte an. Auch können diese sich viel mehr Zeit für die einzelne Behandlung und für die Fragen ihrer Patienten nehmen, weil die Dauer einer Konsultation nicht wie bei einem Kassenarzt vorgegeben ist.

Wie funktioniert die Abrechnung einer Behandlung beim Wahlarzt?
Nach einer Behandlung beim Wahlzahnarzt müssen Sie die Rechnung, die Sie vorgelegt oder zugeschickt bekommen, selbst bezahlen und können sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Manche Wahlzahnärzte bieten auch das Service an, die Rechnung für Sie bei der Krankenkasse einzureichen. Dann bekommen Sie einen Teil der Kosten rückerstattet, genauer gesagt 80% von jenem Betrag, den ein Kassenzahnarzt für dieselbe Leistung bekommen hätte. Aufgepasst! Nicht 80% des Rechnungsbetrags, sondern 80% des Kassentarifs – Ihre tatsächliche Rechnung wird beim Wahlzahnarzt in der Regel etwas höher ausfallen.

Außerdem refundiert Ihnen die Krankenkasse nur die Kosten für Leistungen, die sie auch bei Kassenärzten erstattet – das ist im sogenannten Leistungsspektrum festgelegt. Nicht dazu gehören etwa Behandlungsmethoden, für die kein medizinischer Wirkungsnachweis vorliegt. Im zahnmedizinischen Bereich sind etwa festsitzender Zahnersatz (z.B. Stiftzähne, Brücken) zum Teil selbst zu bezahlen, Mundhygiene ist immer selbst zu bezahlen.


Welche Zahnarzt-Leistungen werden von der Krankenkasse bezahlt?
Zu den wichtigsten Leistungen, die von der Krankenkasse refundiert werden, gehören:

  • Zahnbehandlungen
  • Abnehmbarer Zahnersatz & abnehmbare Zahnspange
  • „Gratiszahnspange“ und „Gratis-Mundhygiene“ für Kinder und Jugendliche bis 18
Wichtig ist dabei, dass Sie bei einigen Kassen einen Selbstbehalt für abnehmbaren Zahnersatz und für abnehmbare Zahnspangen bezahlen müssen – dieser liegt in der Regel zwischen 25 und 50 %.

Bei Füllungen wird auch nicht jedes Füllmaterial von der Krankenkasse bezahlt, bei teurerem Material (weiße Zahnfüllungen, Gold), müssen Sie einen Selbstbehalt zahlen oder gänzlich selbst zahlen. Nur bei Amalgam-Füllungen im nicht-sichtbaren Bereich übernimmt die Krankenkasse die vollen Kosten, im sichtbaren Bereich z.T. auch für andere Füllungen.

Erkundigen Sie sich daher am besten vor einer aufwendigeren Zahnbehandlung bei Ihrer Krankenkasse, welche Kosten auf Sie zukommen! Bei einigen, etwa der BVA und der SVA, müssen Sie immer einen Selbstbehalt für zahnärztliche Leistungen bezahlen.



Wahlzahnarzt bei der Diagnosestellung

Zahnarzt bei der Diagnose

Welche Zahnarzt-Leistungen werden von der Krankenkasse nicht bezahlt?
Privatleistungen, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden, und die Sie daher immer selbst bezahlen müssen, auch beim Kassenarzt, sind etwa:

  • Festsitzender Zahnersatz & festsitzende Zahnspange
  • Kosmetische Leistungen
  • Mundhygiene
Was außerdem noch zu beachten ist: Pro Quartal erstatten Krankenkassen in der Regel nur die Leistungen eines einzigen Wahlarztes einer Fachrichtung (unabhängig von der Anzahl der Besuche) – wenn Sie also etwa bei zwei Wahlzahnärzten im Quartal in Behandlung sind, werden die Kosten für den zweiten in der Regel nicht refundiert!

Zusammengefasst: Die Vor- und Nachteile von Wahlzahnärzten
Wahlzahnärzte bieten in der Regel ein breiteres Spektrum an Behandlungen an, nehmen sich mehr Zeit für Ihre Patienten – und Sie bekommen meist schneller einen Termin. Allerdings ist es oft schwierig, im Vorhinein zu überblicken, welche Kosten auf Sie zukommen und wie viel Sie refundiert bekommen. Außerdem müssen Sie erst einmal alle Kosten selbst übernehmen.

Wenn Sie öfter Leistungen von Wahlärzten in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie überlegen, eine zusätzliche private Krankenversicherung abzuschließen: Diese übernimmt auch im zahnmedizinischen Bereich oft mehr Behandlungskosten als gesetzliche Krankenkassen.


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